Seit dem 16.06.2022 muss die ECM Ihr Managementsystem durch eine anerkannte ECM-Zertifizierungsstelle zertifiziert werden. Hierbei sind je nach Erbringung der jeweiligen Instandhaltungsfunktionen die Anforderungen gemäß Anhang II der ECM-Verordnung umzusetzen. Es ist zu beachten, dass je nach Unternehmen die Integration in den operativen Betrieb eine gewisse Zeit für die Umsetzung bedarf. Neben den Anpassungen der Dokumentationen und den betrieblichen Abläufen sind auch Schulungen von Mitarbeiten erforderlich.
Also verlieren Sie keine Zeit!
Ein komplettes Ausgliedern der Funktionen ist für die Instandhaltung zuständige Stelle nicht möglich. Die Implementierung der Managementfunktionen ist verpflichtend. Die restlichen Instandhaltungsfunktionen können untervergeben werden.
I. Managementfunktion
II. Entwicklungsfunktion
III. Fuhrpark-Management
IV. Erbringungsfunktion