EU-Verordnung
ECM-Verordnung (EU) 2019/779


Was früher nur für die Instandhaltung von Güterwagen zutraf,  gilt ab dem 16.06.2022 für alle Eisenbahnfahrzeuge und muss gemäß den Anforderungen des Anhanges II der Durchführungsverordnung zertifiziert werden.




Keine Zeit verlieren

Seit dem 16.06.2022 muss die ECM Ihr Managementsystem durch eine anerkannte ECM-Zertifizierungsstelle zertifiziert werden. Hierbei sind je nach Erbringung der jeweiligen Instandhaltungsfunktionen die Anforderungen gemäß Anhang II der ECM-Verordnung umzusetzen. Es ist zu beachten, dass je nach Unternehmen die Integration in den operativen Betrieb eine gewisse Zeit für die Umsetzung bedarf. Neben den Anpassungen der Dokumentationen und den betrieblichen Abläufen sind auch Schulungen von Mitarbeiten erforderlich.

Also verlieren Sie keine Zeit!




Instandhaltungsfunktionen

Ein komplettes Ausgliedern der Funktionen ist für die Instandhaltung zuständige Stelle nicht möglich. Die Implementierung der Managementfunktionen ist verpflichtend. Die restlichen Instandhaltungsfunktionen können untervergeben werden.


I. Managementfunktion

II. Entwicklungsfunktion

III. Fuhrpark-Management

IV. Erbringungsfunktion